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Verbund-Preiserhöhung von 2022 zweitinstanzlich unzulässig


Foto: www.christianjungwirth.com

Eine Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien hat nun das Wiener Oberlandesgericht bestätigt. Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bild: Dr. Michael Strugl, CEO