Foto: BIG SHOT, Christian Jungwirth
Im Buwog-Prozess hat der OGH am Dienstag die Urteile gefällt. Karl-Heinz Grasser wurde der Untreue und der Geschenkannahme schuldig gesprochen und muss vier Jahre in Haft. Der OGH hat das Strafmaß von 8 Jahren halbiert. Die Urteile sind rechtskräftig. Grasser muss somit in spätestens einem Monat seine Haftstrafe antreten, vermutlich in Innsbruck. Die Strafe für Walter Meischberger wird auf 3,5 Jahre reduziert, Ex-Lobbyist Peter Hochegger erhält drei Jahre - teilbedingt. Der Rest der Urteile in der Causa Buwog und Terminal Tower werden bestätigt.