Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt und es wurde eine bedingte Einweisung angeordnet. Das heißt aber auch, dass er nicht in Haft muß. Zuvor hatte Teichtmeister sich in der Verhandlung umfassend geständig und reumütig gezeigt. Vorgeworfen wurde ihm der Besitz und die Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.