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Zusammensetzung der ORF-Gremien teils verfassungswidrig


Die Regelung zur Zusammensetzung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrates ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) teils verfassungswidrig. In einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis ortet das Höchstgericht "Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot" nach dem Bundesverfassungsgesetz Rundfunk. Als problematisch bewertet man vor allem den übermäßigen Einfluss der Regierung bei der Besetzung der ORF-Gremien. Das ORF-Gesetz muss bis März 2025 repariert werden.