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Mit der Novelle des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes treten in der Steiermark umfassende Neuerungen in der Grundversorgung in Kraft. Künftig werden Leistungen stärker an die Mitwirkung und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme geknüpft, Hilfstätigkeiten in den Unterkünften verbindlich geregelt und die Sanktionsbestimmungen angepasst. Ukrainische Vertriebene mit Zugang zum Arbeitsmarkt werden künftig stärker in die Arbeitsvermittlung eingebunden. Ziel der Reform ist es, die Grundversorgung zeitgemäß weiterzuentwickeln, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und den verantwortungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Der ÖVP-Klubobamnn Lukas Schnitzer:
Werden Mitwirkungs- oder Arbeitsverpflichtungen verweigert, greifen strengere Regelungen und Sanktionen. Mit der Einführung der Sachleistungskarte setzt die Steiermark zudem ein auf Bundesebene bereits bewährtes Modell um. Bereits 71 Prozent der Asylwerberinnen und Asylwerber in der Bundesbetreuung leisten verpflichtende gemeinnützige Tätigkeiten. Die Maßnahmen sollen die Grundversorgung effizienter gestalten und das System entlasten:
Laut Lukas Schnitzer ist Asyltrecht immer ein Recht auf Zeit. Wer in Österreich Schutz erhält, müsse daher die geltenden Regeln einhalten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen Beitrag leisten.
Gemeinden, Trägereinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen bieten dafür zahlreiche sinnvolle Tätigkeiten an, mit denen Asylwerberinnen und Asylwerber einen Beitrag für die Gesellschaft leisten können.