Im Herbst des Vorjahres hat eine einschlägig vorbestrafte 33-jährige Grazerin ihren Ex-Freund mit einem Messer attackiert – der Mann ist zwar unverletzt geblieben, dennoch lautete die ursprüngliche Anklage gestern am Straflandesgericht auf versuchten Mord. Die Geschworenen haben die Frau schließlich wegen versuchter schwerer Nötigung für schuldig befunden – das Urteil lautet dreieinhalb Jahre Haft. Der Gerichtspsychiater hat der Angeklagten eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades attestiert – daher wird die Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.