Das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird vorerst nicht gebaut. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverträglichkeitsprüfung, die positiv ausgefallen war, gekippt. Als Begründung für die Entscheidung wird vom Gericht angeführt, dass „das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG“. Projektwerber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie wollte auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg ein Unterbecken und ein Oberbecken errichten. Für das Vorhaben wären Rodungen im Ausmaß von etwa 15 Hektar nötig gewesen. Das Projekt selbst wäre mit einem Investitionsaufwand von 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro eines der größten in der österreichischen Energielandschaft gewesen.