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Sebastian Kurz von OLG freigesprochen


Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag in der Berufungsverhandlung zu den Schuldsprüchen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli (beide ÖVP) wegen Falschaussagen im „Ibiza“-U-Ausschuss entschieden. Bei dem Verfahren ging es darum, dass Kurz die Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben soll. Kurz wurde im Februar vergangenen Jahres wegen dieses Vorwurfs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Bonelli fasste sechs Monate bedingt aus. Beide meldeten dagegen Berufung an. Bonellis Urteil wurde bestätigt, Kurz freigesprochen.