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Dr. Nachtstrom




Nach Schädel-OP: Freispruch für beide Neurochirurgen


Foto: APA/ Erwin Scheriau

Im Prozess um eine ungewöhnliche Schädel-Operation am LKH Graz wurden zwei Neurochirurgen vom Vorwurf der leichten Körperverletzung freigesprochen. Beide Ärzte bestätigten, dass die damals zwölfjährige Tochter einer Oberärztin im OP-Saal anwesend war, jedoch nicht selbst den Bohrer geführt habe. Eine Anästhesistin sagte hingegen aus, sie habe vier Hände am Bohrer gesehen, was darauf hindeuten könnte, dass das Mädchen zumindest mitgehalten habe. Andere Mitglieder des OP-Teams konnten sich kaum an die Beteiligung des Kindes erinnern und beschrieben den Ablauf als unauffällig. Die Mutter erklärte, sie habe die kritische Phase nicht beobachtet, weil sie abgelenkt gewesen sei, während der Operateur betonte, das Mädchen habe lediglich ihre Hand auf seine gelegt. Ein Gutachten bestätigte, dass der Eingriff medizinisch komplikationslos verlief.

Trotzdem kritisierte die Staatsanwältin das Verhalten der Ärzte als respektlos gegenüber dem Patienten. Dieser schilderte anhaltende Schmerzen und psychische Belastungen, da ihn die Vorstellung, ein Kind könnte an seiner Operation beteiligt gewesen sein, nicht loslasse. Zusätzlich fühle er sich durch die mediale Aufmerksamkeit unter Druck gesetzt. Da die genaue Rolle des Mädchens jedoch nicht eindeutig geklärt werden konnte, blieb der Vorwurf der Körperverletzung nicht beweisbar. Das Gericht sah daher keinen strafbaren Fehler der Ärzte und sprach beide frei. Der Anwalt der angeklagten Chirurgin

Der Fall hatte weit über Graz hinaus für Aufsehen gesorgt und eine breite Diskussion über Grenzen im OP-Alltag ausgelöst. Mit dem Urteil endet der Prozess zwar formal, doch die ethischen Fragen bleiben bestehen. Für das Krankenhaus und die Beteiligten dürfte der Vorfall weiterhin nachwirken. Der Anwalt des angeklagten Chirurgen: