Please turn your phone!
Bettina Janach


Antonia Fabian


Dr. Nachtstrom




Infos zur Graz Wahl 2026


Foto: Harry Schiffer

Am 28. Juni 2026 findet in Graz die Gemeinderatswahl statt. Gleichzeitig geht damit auch die Bezirksratswahl über die Bühne.An diesem Tag wieder von den Grazerinnen und Grazern entschieden, wie sich die Stadt in den kommenden fünf Jahren weiterentwickeln soll. Wahlberechtigt sind alle Personen, die mit dem Stichtag, also dem 17. April 2026, in der Wählerevidenz der Stadt Graz eingetragen sind und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen österreichische Staatsbürger:innen sowie Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Graz. Insgesamt sind rund 225.000 Personen für die Gemeinderats- und Bezirksratswahl wahlberechtigt.

Am Wahltag, haben alle Wahllokale in Graz von 7 bis 16 Uhr geöffnet. Die Stadt ist dabei in insgesamt 279 Wahlsprengel eingeteilt.

Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann seine Stimme bereits vorab mittels Wahlkarte abgeben. Der Wahlreferent der Stadt Graz, Wolfgang Schwartz:

Die Wahlkarte kann online, schriftlich oder persönlich beantragt werden. Persönliche Anträge sind seit dem 8. Juni in allen Grazer Servicestellen – außer am Tummelplatz – sowie im Pass- und Urkundenservice möglich. Geöffnet ist von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr, am 26. Juni bis 12 Uhr. Wer seine Wahlkarte persönlich beantragt, kann seine Stimme direkt vor Ort abgeben und die Wahlkarte sofort wieder zurückgeben:

Am 19. Juni gelten verlängerte Öffnungszeiten:

Für die persönliche Beantragung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Wer seine Wahlkarte persönlich beantragt, kann auch gleich vor Ort wählen: 

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, sollte die Wahlkarte rechtzeitig absenden. Alternativ kann die ausgefüllte Wahlkarte auch persönlich abgegeben oder am Wahltag im zuständigen Wahllokal abgegeben werden. Wichtig ist, dass sie spätestens bis zum Ende der Wahlzeit am 28. Juni bei der Wahlbehörde einlangt:

Zeitgleich wird am 28. Juni auch der Migrant:innenbeirat gewählt. An dieser Wahl dürfen Personen teilnehmen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Wahl des Migrant:innenbeirats sind rund 40.000 Personen wahlberechtigt:

alle weiteren Infos gibt's auf www.graz.at/wahl26