Am Mittwoch hat die Europäische Kommission tatsächlich den ersten Schritt zur Einleitung eines EU-Defizitverfahrens gegenüber Österreich gemacht. Nach der Feststellung eines übermäßigen Defizits kündigte sie an, ein Defizitverfahren zu empfehlen. Nachdem das vermutlich Ende Juni formell erfolgt, muss es danach noch der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister beschließen. Das könnte bei seinem Treffen am 8. Juli in Brüssel geschehen. Wird ein Defizitverfahren eingeleitet, erstellen Brüssel und Wien gemeinsam einen Plan zum Abbau der Schulden. 2028 will die Bundesregierung wieder aus dem EU-Defizitverfahren herauskommen. Defizit deutlich über Maastricht-Grenze Grund für das Verfahren ist, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung laut EU-Maastricht-Kriterien liegt. Österreich ist in der Mitte Mai veröffentlichten EU-Konjunkturprognose der Kommission auch das einzige Land, dem die EU heuer einen Wirtschaftsrückgang vorhersagt. Es ist aber nicht das einzige von einem Defizitverfahren betroffene Land: Diese laufen derzeit gegen Belgien, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Rumänien. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatte vergangene Woche im Bundesrat erklärt, er habe vor dem Defizitverfahren „überhaupt keine Angst“.