Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter…
Jedes Jahr kann man sich vom Finanzamt quasi "Geld zurückholen", in dem seine Arbeitnehmerveranlagung durchführt. Es gibt aber einige Fälle, in denen eine sogenannte Pflichtveranlagung nötig ist. Genau darüber haben wir mit dem Steuer-Experten der Arbeiterkammer Steiermark, Bernhard Koller, gesprochen:
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