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AK-Tipp: Geringfügige Beschäftigung


Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter…

Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr als 551,10 Euro im Kalendermonat verdient. So lautet die offizielle Definition. Was man bei einem derartigen Arbeitsverhältnis wissen und berücksichtigen sollte, darüber haben wir mit dem Experten Marco Schneeweiß von der Arbeiterkammer Steiermark gesprochen:

Weitere Infos findet ihr auch unter akstmk.at

Du brauchst Informationen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen, frag die Arbeiterkammer.
Kontakt & Beratung:  AK Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, Tel: 05 7799 0 - E-Mail-Anfrage auf www.akstmk.at

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