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Der AK-Tipp: Probezeit: Was tun, wenn es zu Beginn der Lehre nicht passt?

von Katharina Russold

Foto: www.industrieblick.net - stock.adobe.com, AK Stmk

Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...

Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis sowohl von Seiten des Arbeitnehmers als auch vom der Arbeitgeberin jederzeit aufgelöst werden. Dazu muss weder eine Frist oder ein Termin eingehalten, noch müssen Gründe angegeben werden. Das gilt auch für Lehrlinge. Wie das in der Praxis aussieht, weiss Arbeiterkammer-Expertin Barbara Huber.

Weitere Infos findet ihr auch unter akstmk.at

Du brauchst Informationen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen, frag die Arbeiterkammer.
Kontakt & Beratung:  AK Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, Tel: 05 7799 0 - E-Mail-Anfrage auf www.akstmk.at

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