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Der AK-Tipp: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

von Katharina Russold

Foto: pixabay.com

Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...

Ein geringfügiges Dienstverhältnis ist perfekt für Menschen, die etwas dazuverdienen wollen, das gilt für Studierende, Vollzeit-Arbeitskräfte, aber auch für Arbeitslosengeld-Bezieher. Das heißt, auch wenn man beim AMS gemeldet ist, kann man einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Was das konkret bedeutet, weiss AK-Experte Philipp Suppan:

Weitere Infos findet ihr auch unter akstmk.at

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