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Der AK-Tipp: Fristlose Entlassung. Und Jetzt?

von Katharina Russold

Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...

Neben einer regulären Kündigung, kann man vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin auch fristlos entlassen werden. Das geschieht etwa bei Diebstahl oder wenn man sich grundlos weigert, die Arbeit zu verrichten. Was eine solche Entlassung genau bedeutet, wissen AK-Experte Lukas Lecker und Katharina Russold:

Weitere Infos findet ihr auch unter akstmk.at

Du brauchst Informationen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen, frag die Arbeiterkammer.
Kontakt & Beratung:  AK Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, Tel: 05 7799 0 - E-Mail-Anfrage auf www.akstmk.at

AK Steiermark