Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...
In unserem letzten "AK-Tipp der Woche" war die einseitige Beendigung der Lehre unser Thema. Das ist möglich, wenn es konkrete Austrittsgründe gibt, wie etwa das Nicht-Ausbezahlen der Geldansprüche oder die Pflichtenvernachlässigung des Lehrbeauftragten. Grundsätzlich ist aber auch eine einvernehmliche Auflösung der Lehre möglich. Mehr Details hat AK-Expertin Barbara Huber:
Weitere Infos findet ihr auch unter www.akstmk.at
Du brauchst Informationen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen, frag die Arbeiterkammer.
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