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Der AK-Tipp: Befristeter Mietvertrag: Kann ich kündigen, und wann?

von Katharina Russold

Foto: Antonioguillem, stock.adobe.com

Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...

Ob erste eigene Wohnung, Zweitwohnsitz oder Familienhaus – um einen Wohngegenstand zu mieten, muss vorab ein Vertrag abgeschlossen werden – da gibt es verschiedene Varianten, wie etwa den befristeten und den unbefristeten Mietvertrag. Was da genau der Unterschied ist, wissen AK-Expertin Birgit Eisenpass-Fabian und Katharina Russold:

Weitere Infos findet ihr auch unter www.akstmk.at

Du brauchst Informationen dazu oder zu anderen rechtlichen Themen, frag die Arbeiterkammer.
Kontakt & Beratung:  AK Steiermark, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz, Tel: 05 7799 0 - E-Mail-Anfrage auf www.akstmk.at

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