Der Tipp der Woche - Deine AK-Experten wissen weiter...
Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis sowohl von Seiten der Arbeitnehmer:innen als auch vom den Arbeitgeber:innen jederzeit aufgelöst werden. Das gilt auch für Lehrlinge. Wie das in der Praxis aussieht und was man beachten muss, wissen Arbeiterkammer-Expertin Barbara Huber und Katharina Russold: