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Dr. Nachtstrom




Saubermacher als Kronzeuge in Müllkartell-Verfahren


Foto: Saubermacher

Im Müllkartellverfahren hat die  Bundeswettbewerbsbehörde dem Entsorger Saubermacher einen Kronzeugenstatus eingeräumt. Weil das Unternehmen nach den  Hausdurchsuchungen im Rahmen des Kronzeugenprogramms zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperierte,  habe man die Verhängung einer verminderten Geldbuße in Höhe von 7,085 Millionen Euro beantragt, teilte die BWB am Montag in der Früh  in einer Aussendung mit. Das Unternehmen akzeptierte die Buße.