Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung angeklagt. Seine Anwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß bestätigten dies am Donnerstag schriftlich. Naidoo, 52 Jahre alt, wird vorgeworfen, im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust geleugnet und antisemitische Inhalte verbreitet zu haben, indem er ein Video verlinkte und eine Bilddatei mit Text veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft nannte seinen Namen dabei nicht. Sein Anwaltsteam erklärte: „Die Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden entschieden zurückgewiesen. Es gibt nicht nur erhebliche rechtliche Einwände, sondern auch wichtige Tatsachen, die die Unschuld unseres Mandanten belegen.“
Bereits im Juli 2023 wurde Naidoo wegen Volksverhetzung in vier Fällen, davon einer in Tateinheit mit Beleidigung, ebenfalls vor das Landgericht Mannheim gebracht. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2020 und April 2021 über Telegram antisemitische und Holocaust-leugnende Inhalte in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung von fremden Audiobotschaften und Videos verbreitet zu haben. Zudem soll er eine Person, die zur Amadeu Antonio Stiftung gehört, beleidigt und antisemitische Texte veröffentlicht haben. Die Ermittlungen basierten auf mehreren Strafanzeigen, darunter auch von der betroffenen Person.
Naidoos Anwälte zeigten sich zuversichtlich, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen wird. „Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. Im älteren Verfahren hat das Landgericht nach mehr als 10 Monaten die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.“ Naidoo lehne jede Form von antisemitischem, rassistischem oder fremdenfeindlichem Gedankengut ab.